EU Verfassung
ALTERNATIVE LIBERTAIRE: "EU-Verfassung: AL antwortet NEIN"
Wirtschaft: GlobalisierungEuropäische UnionAlternative libertaire (Organisation)Die EU-Verfassung: Gemeinsame Herrschaft der Staatregierungen + Technokratie
Theoritisch soll eine Verfassung die Regeln des politischen Lauf eines Staat und die Grundprinzipien seiner Gesetze entschieden. Die von dem Konvention vorgestellte Verfassung ist ja, seinem Wesen nach, ganz andere. Sie zeichnet nicht die neue Einrichtungen eines sozusagen "europäischen Staat", entweder föderalistsich oder verbündet : sie legt einfach die Regeln eines schon existierendes Laufs durch gemeinsame Herrschaft der Staatregierungen fest ; dagegen schreibt sie wie gestochen einige Grundprinzipien, fast alle in Beziehung zur Unverletzlichkeit der Marktinteressen.
Soweit ist es nicht besonders neu, Maastrichter Vertrag (1992), Amsterdamer Vertrag (1999) oder Nizzer Vertrag (2000) waren die Entwicklungen des EWG-schaffenden Vertrags von Rom (hauptsächlich mit ökonomischen Orientierungen beschäftigt, aber auch mit Militarisches, Aussenpolitik, und Einwanderung). Mit der EU-Verfassung eskaliert es aber. Fast 50 Jahre nach dem Römeren Vertrag, es handelt sich darum, der Architektur der Europäischen Union eine neue Grundmauer zu schenken, ein "Neuer Beginn" und zwar ein juristicher, der die Marktwirtschaft als eherndes Gesetz für jeden Mitgliedstaat oder Bewerberstaat feststellen wird.
Was die politischen Mechanismen betrifft, wird vor allem die Architektur der EU gleich bleiben: Mitbestimmung und Mehrheitswahl (qualifizierte Mehrheit normalerweise - eigentlich eine Hinzufügung der Staaten, die mindestens 60% der Bevölkerung vertreten). Der politische Apparat der EU wird wie vorher auf die in Brüssel eingerichtete Technokratie gegründet sein. In Finale wird die mittelbare Demokratie immer mittelbarer und die wirklichen Enscheidungszentren immer unklarer.
Die Verehrung des Markts, allmächtiger Gott der EU
Die Weise, der Konvent gibt den Vorrichtungen der Wettbewerbüberwachung einen konstitutionellen Grundzug, treibt Unsinn, und lässt die Natur des "europäischen Aufbau" erkennen. Hinter diesem reizenden Ausdruck, der internationalistischen Idealen entspricht, versuchen Bürgertümer der EU-Staaten eines Handelsrecht festzustellen, das am Besten ihre Bereichung im Gleichgewicht ihrer gegenseitigen Interesse versichern wird. Arbeiter und Arbeiterinen jedes EU-Staats sind die Verlierer dieses "Aufbau", kontinentale Deklination der kapitalistische Globalisierung... In seiner Ausarbeitung benutzt der Entwurf der EU-Verfassung gründlich die Methode der Fata Morgana, indem er grosse humaniste Prinzipien proklamiert, um klein in den Artikeln das Gegenteil zu kodifizieren. So, je nachedem, dass der Titel I (Ziele der Union), der Titel II (Charta der Grundrechte der Union) oder der Titel III in sich (die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union) gelesen wird, wird es eine ganz verschiedene Übersicht des Entwurfs geben.
Da erfährt man im Artikel I-2: "die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit [...] durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität". Aber diese schöne Aussage wird in den Artikeln III-69, 70, 77, 144, 180 widergesprochen, die identisch wiederholen, dass die Union "Unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Bettbewerb" handelt.
Absperrungen gegen jede soziale Versuchung
Die verschiedene Regierungen haben es nicht beendet, um ihres antisoziale Politik zu führen, sich hinter den EU-Zwänge zu verstecken. Einerseits eine ganze Kolonne liberaler Einvorrichtungen (inklusive diejenige, die speziell die Beschwerde einiger Lobbies der Unternehmertum entsprechen) als zwangsläufig einzuschreiben, aber andererseits die Einstimmung für jede Massnahme, bei der es ein Risiko gibt, es wirkte kapitalistischen Interessen entgegen, zu verlangen: das ist ein Grundzug der Verfassungsentwurf.
So ist es mit den Massnahmen gegen die Steurehinterziehung, oder mit den, die den Körperschaftsteuern regulieren, und die sollen einstimmig, und vor allem "soweit sie für das funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig sind" verabschieden werden (III-63). So ist es auch bei der im Artikel III-46-3 behandelten Kapitalverkehrsüberwachung: bei der "können Massnahmen, die im Rahmen des Unionsrechts für die Lieberalisierung des Kapitalverkehr mit dritten Ländern einen Rückschritt darstellen, nur durch ein Europäisches Gesetz oder Rahmengesetz des Ministerrates festgelegt werden. Der Ministerrat beschliess einstimmig nach Anhörung des Europäisches Parlaments."
Alles anderes, was die UNICE ("Union des Industries de la Communauté Européenne", EU-Union für Industrieunternehmertum) sich wünschen kann ist unterm Titel III eingeschrieben. Dagegen kommen Gehaltsempfängerrechte nicht in die Frage in solchen Bereiche wie Arbeitslohn, Gewerkschaft, Streik, usw. ...
Die Europäische Union, Werkzeug der ökonomischen Ausbeutung...
Die EU-Stellung bezüglich internationales Handel (ihrer Vermittler bei der World Trade Organisation einrahmend) ist in der Verfassung eingeschrieben. Die EU "beabsichtigt [...] zur schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen sowie zum Abbau der Zoll- und anderer Schranken beizutragen."
Im Bezirk des Zerbrechens der öffentlichen Dienste wird es so vorgesehen: werden von der Politik eines Staats zugunsten öffentliches Dienst "im Binnenmarkt die Wettbewerbsbedingungen [...] verfälscht, so prüft dir Kommission gemeinsam mit dem beteiligten Staat, wie diese Bestimmungen den Vortschriften angepasst werden können. In Abweichung von dem [...] vorgesehenen Verfahren kann die Komission oder ein Mitgliedstaat den Gerichtshof unmittelbar anrufen [...]. Der Gerichtshof entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit." (III-17).
Der Artikel III-80 rechfertigt die Unabhängigkeit der lichtdichteren Stifitung Europas: die Europäische Zentralbank, Wachhund der monetären Strengglaubigkeit. Als ökonomische Politik versteht sie nur eine rechnungspflichtige Schätzung der Haushaltausrichtung der Staaten auf Maastrichten Kriterien.
Der Konvent Entwurf enstspricht Verlangen verschiedener Unternehmerlobbies, indem sie den Ziel der "Förderung der Entwicklung der Fernlehre" hat, oder indem sie einschreibt, dass "Jede Massnahme auf dem Gebiet der Beförderungsentgelte und -bedingungen, die im Rahmen der Verfassung erlassen wird, der wirtrschaftichen Lage der Verkehrsunternehmer Rechnung zu tragen [hat]." (III-137). Auf die besondere Frage des Verkehrs gestattet die Verfassung ungern "Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder Abgeltungen bestimmter mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen." (III-136)
... und der westlichen Wehrherrschaft
Im Bereich gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP, einer den politischen Gebiete der EU), "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (I-40-3). Artikel I-40-2 drückt deutlich aus, dass die Europäische Verteidigungspolitik mit den Pflichten der NATO angehörigen Staaten "vereinbar" sein muss, da sie das juristische Übergewicht dieser militärische Organisation erkennt. Bestimmt wird auch, dass "die beteiligten Staaten eng mit der Nordatlantik- vertrags-Organisation zusammenarbeiten." (Artikel I-40-7).
Aber auch "bei einer schwerwiegenden innerstaatlichen Störung der öffentlichen Ordnung, im Kriegsfall, bei einer ernsten, eine Kriegsgefahr darstellenden internationalen Spannung" (Artikel III-16), ist eine gegenseitige Abstimmung der Staaten vermutet, so das, dass "das Funktionieren des Binnenmarkt" nicht "beeinträchtigt" würde!
Unseres Ziel: die Einschaltung einer EU-Krise
Die Berechtigungskrise der EU ist ab Anfang vorhanden. Verstärkt wurde sie durch die unterschrift des Maastrichtsvertrags, und in einigen Ländern durch der Vorstoss der regierenden Klassen zugunsten der EU, trotz der Feindseligkeit der Mehrheit der Bevölkerung. So hat der danische Staat den Volksentscheid über die ratifizierung des Maastrichtsvertrags immer neu organisiert, bis dass er eine niedrige Mehrheit zugunsten der Ratifizierung erreichen konnte. So hat der irische staat, dessen Bevölkerung im Juni 2001 "nein" dem Nizzer Vertrag beantwortete, den Volksentscheid neu organisiert, und zwar diesmal mit einer starken "pädagogischen" Vorbereitung, um im Oktober 20002 die Mehrheit im Sinne der Unterschrift zu bekommen.
Unverschleiert sieht man den "europäischen Aufbau" durch die Sozialbewegungen, die regelmässig wiederkehrend jedes Land der Union schütteln, gegen die ökonomische Folge der Maastrichtspolitik und des Stabilitätsvertrags von Dublin. Die Möglichkeit eines Volksentscheid über die europäische Verfassung - und eines MehrheitsNEIN in mehrere Ländern - kann die Gelegenheit werden, eine bedeutende Krise in de EU einzuschalten.
*- Alternative libertaire stellet sich den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, Grundmauer einer sozialen Zerstörung, entgegen;
*- Wir begünstigen das Stattfinden eines Volksentscheid in jedem EU-Staat über diesen Entwurf;
*- Im dem Fall ein Volksentcheid auftreten dürfte, Alternative libertaire, wird einen Feldzug für ein "antikapitalistische und internationalistisches NEIN" führen, hoffentlich eine wichtige ideologische Niederlage dem europäischen Kapitalismus beizubringen.
Alternative libertaire, Paris, 10.01.2004
– English: The European Constitution: AL says NO
– Espagnol: Constitucion europea: AL dice NO
– Français: Constitution européenne : AL dit NON